Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen erfolgt gem. §3 Heilmittelwerbegesetz folgender Zusatz: „Die hier vorgestellten Therapieformen werden in der Naturheilkunde mit positiven Erfahrungen angewandt, obgleich sie in der Schulmedizin umstritten sind oder abgelehnt werden und/oder nicht als wissenschaftlich bewiesen gelten.“